Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Mieters wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn von uns schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist.

Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gültigen Preisliste. Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet.

Alle von uns gelieferten Waren, einschließlich Leergut, bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

Mietgegenstände:
Die Mietgegenstände werden in einem gebrauchsfähigen Zustand verliehen. Die Mietgegenstände sind sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

    • Beim Auf-/Abbau von Zelten hat der Mieter folgende Verpflichtungen zu erfüllen:
      • Sicherung, Beleuchtung und Abschrankung der Baustelle
      • Feststellung der Lage von Erd- und Freileitungen
      • rechtzeitige Bauanzeige beim örtlichen Bauamt
      • Wiederherstellung des ursprünglichen Geländezustandes
    • Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Verletzungen der oben genannten Verpflichtungen seitens des Mieters entstehen.
    • Die Feststellung von Erd- und Freileitungen jeglicher Art im Baubereich ist Sache des Mieters auf dessen Kosten und ist dem Vermieter vor Aufbaubeginn durch Lagepläne aufzuzeigen. Bei fehlenden Plänen ist der Vermieter zwar zur Verweigerung des Aufbaus nicht berechtigt, jedoch haftet der Mieter in solchen Fällen allein für alle entstehenden Schäden. Die durch notwendige Verankerung der Zelte entstehenden Oberflächenbeschädigungen sind vom Mieter auf dessen Kosten zu beseitigen.
    • Der Vermieter stellt zum fachgerecheten Auf- und Abbau des Zeltes einen oder mehrere Richtmeister. Der Mieter stellt für den Auf- und Abbau des Zeltes Hilfskräfte. Die Hilfskräfte müssen Arbeitsschutzkleidung tragen, über den Mieter versichert sein und den Anweisungen des Richtmeisters Folge leisten.
    • Der Mieter übernimmt die Haftung für die Leihgegenstände mit der Übergabe der Leihgegenstände, für alle Verschlechterungen und Beschädigungen, die nach der Übergabe eintreten und für Diebstahl.

Ergänzende AGB Kommissionsgeschäft

Die Bestellung der Ware sollte der Größe und Art der Veranstaltung angepasst sein.

Der Kraftfahrer übernimmt die Rückware unter Vorbehalt. Die Kontrolle und Zählung erfolgt in unserem Lager.

Rückgabe in Kästen: Die Rückgabe der Ware in Kästen erfolgt sortenrein und vollständig.

Rückgabe in Kartons: Die Rücklieferung der Ware in Kartons hat in der unbeschädigten Originalverpackung zu erfolgen. Die flaschenweise Rücknahme ist nur bei Spirituosen, Sekt und Wein ab einer Flaschengröße von 0,7l und größer möglich.

Geöffnete, beschädigte und / oder verschmutzte Ware wird nicht zurückgenommen.

Für zurückgelieferte Ware berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von

Kastenware - alle Gebinde 3,00 € pro Gebinde
Fassware 10l – 50l, Premixbehälter 2,50 € pro Gebinde
Spirituosen, Sekt, Wein 2,00 € pro Karton, Gebinde
Spirituosen, Sekt,Wein 0,50 € pro Flasche