Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Getränkehandel Tamke GmbH, Kamenzer Straße 35, 01936 Königsbrück
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Getränkehandel Tamke GmbH gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen.
§2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
§3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise gemäß Preisliste.
(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Rücklastschriftgebühren sowie daraus entstehende Kosten trägt der Kunde.
§4 Lieferung
(1) Lieferungen erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten.
(2) Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Berechnung zusätzlicher Kosten.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§5 Wareneingang und Mängelrüge
(1) Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, anzuzeigen.
(3) Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware einschließlich Leergut bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen zu berechnen sowie Mahngebühren zu erheben.
§7 Haftung
(1) Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ergänzende AGB für das Kommissionsgeschäft der Getränkehandel Tamke GmbH, Kamenzer Straße 35, 01936 Königsbrück
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Allgemeines
(1) Ware wird auf Kommissionsbasis zur Verfügung gestellt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellmenge sachgerecht zu kalkulieren.
§2 Rücknahme der Ware
(1) Die Rücknahme erfolgt durch den Fahrer unter Vorbehalt.
(2) Die endgültige Prüfung und Abrechnung erfolgt im Lager des Verkäufers.
§3 Rückgabebedingungen
(1) Kastenware ist sortenrein, vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.
(2) Kartonware ist ausschließlich in unbeschädigter Originalverpackung rückgabefähig.
(3) Flaschenweise Rücknahme ist nur bei Spirituosen, Sekt und Wein ab 0,7 l zulässig.
(4) Geöffnete, beschädigte oder verschmutzte Ware ist von der Rücknahme ausgeschlossen.
§4 Aufwandsentschädigung
Für zurückgegebene Kommissionsware wird folgende Aufwandsentschädigung berechnet:
•Kastenware: 3,00 € pro Gebinde
•Fassware / Premix: 2,50 € pro Gebinde
•Spirituosen, Sekt, Wein: 2,00 € pro Karton
•Einzelrücknahme Flaschen: 0,50 € pro Flasche
Ergänzende AGB für den Eventbereich der Getränkehandel Tamke GmbH, Kamenzer Straße 35, 01936 Königsbrück
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum Fest- und Partyzelte einschließlich Zubehör gemäß Auftragsbestätigung. Aufbau und Abbau erfolgen unter fachlicher Anleitung eines Zelt-Richtmeisters.
§2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald der Mietvertrag unterzeichnet vorliegt oder mit dem Aufbau der Mietgegenstände begonnen wurde.
§3 Aufbau, Verankerung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Aufbau erfolgt ausschließlich unter Anwesenheit des Zelt-Richtmeisters.
(2) Der Mieter stellt die vereinbarten Hilfskräfte kostenfrei, sorgt für deren Versicherung, Arbeitsschutz und Weisungsgebundenheit.
(3) Die Verankerung erfolgt mittels Erdnägeln oder Bohrungen entsprechend statischen Vorgaben.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, vor Aufbau aktuelle Leitungspläne vorzulegen. Für Schäden an Leitungen haftet ausschließlich der Mieter.
§4 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust, Beschädigung und Verschlechterung der Mietgegenstände.
(2) Das Veranstaltungsgelände muss eben, tragfähig und frei zugänglich sein.
(3) Veränderungen oder Beschädigungen an Mietgegenständen sind untersagt und werden in Rechnung gestellt.
(4) Der Mieter hat bei Unwetter oder Gefahrenlagen eigenverantwortlich für Sicherheit zu sorgen und ggf. das Zelt zu räumen.
(5) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an technischer Ausstattung (z. B. Ton-, Licht-, Video-, Strom- oder Kühltechnik) sowie an sonstigen Gegenständen des Mieters oder Dritter, die durch das aufgestellte Zelt oder dessen Konstruktion entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Feuchtigkeit, Kondenswasser, Windlasten, mechanische Einwirkungen, Abspannungen, Verankerungen oder Bewegungen der Zeltkonstruktion.
(6) Erforderliche Genehmigungen sind vom Veranstalter eigenständig einzuholen.
§5 Übergabe und Rückgabe
(1) Mit Abnahme nach Aufbau bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand.
(2) Schäden werden bei Rückgabe dokumentiert und gesondert berechnet.
(3) Der Abbau erfolgt ausschließlich unter Anwesenheit des Zelt-Richtmeisters.
§6 Zahlung und Rücktritt
(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
(2) Bei Rücktritt oder Verkürzung der Mietdauer bleibt der vereinbarte Mietpreis vollständig geschuldet.